Statuten des Vereins (heute Satzung) von 1920

Statuten des Verein Sprötz – Trupp Gustorf

  1. Zweck des Vereins ist, durch gesellige Zusammenkünfte den Mitgliedern
    angenehme Stunden zu bereiten.
  2. Der Verein besteht aus dem Vorstand und den Mitgliedern.
  3. Mitglied des Vereins kann jede männliche Person werden, welche das 16.Lebensjahr erreicht und in Gustorf seinen Wohnsitz hat. Wer als Mitglied in den Verein aufgenommen zu werden wünscht, hat einen dahingehenden Antrag beim Vorstand anzubringen.
  4. Neueintretende Mitglieder haben ein Einschreibegeld von 5 Mark zu zahlen. Alljährlich haben die Mitglieder an Stiftungsfesten vor den Fastnachtstagen einen entsprechenden Beitrag zu zahlen.
  5. Der Vorstand besteht aus einem 1. und 2. Vorsitzenden, einem Kassierer und Schriftführer und vier Beisitzer.
  6. Die Wahl des Vorstandes findet nach drei Jahren statt, wobei die Stimmenmehrheit entscheidet.
  7. Jedes Mitglied ist verpflichtet, eine Wahl anzunehmen, ausscheidende Mitglieder können wiedergewählt werden.
  8. Der Vorstand versammelt sich auf besondere Einladung des Vorsitzenden privat oder im Vereinslokal.
  9. Der Vorstand ruft nach Bedürfnis eine Generalversammlung ein und kann ein Drittel der Mitglieder einen diesbezüglichen Antrag stellen und hat dies dann sofort zu geschehen.
  10. Der Kassierer hat nach Jahresabschluss die Bücher der Generalversammlung vorzulegen. Die Generalversammlung wählt zwei Mitglieder, die die Bücher prüfen, und nachdem die Prüfer für richtig befunden, erteilt der Vorsitzende dem Kassierer Entlastung.
  11. Das Stiftungsfest findet jährlich an den beiden Fastnacbtstagen statt, besteht in Ball und karnevalistischen Veranstaltungen.
  12. Jedes Mitglied hat sich den Anordnungen des Vorstandes zu fugen, widrigenfalls der Ausschluss aus dem Verein erfolgt.
  13. Änderungen dieser Statuten können nur in einer Generalversammlung, in welcher die Hälfte der Mitglieder anwesend ist, beschlossen werden. Ist jedoch die erste Versammlung nicht beschlussfähig, so kann die zweite Versammlung ohne Rücksicht aus der Zahl der Anwesenden beschließen.
  14. Ausscheiden Mitglieder haben aus dem Vereinsvermögen keinen Anspruch mehr.

Gustorf, 8. Dezember 1920

Unterschrieben von:
Hermann Mertens, Moses Löwenthal, Adolf Eckstein, Hubert Mertens, H.J. Landen, Anton Nix, Wilhelm Hüls

Nach diesen Statuten, die sicherlich in einigen Punkten den alten Zeitgeist widerspiegeln, wurde 111 den nächsten Jahrzehnten verfahren, bis sie im Jahr 1958 überarbeitet wurden.